Wissenschaftler planen, durch Weiterentwicklung herkömmliche WLAN-Router für den Einbruchschutz einzusetzen. Denn selbst Mobiltelefone, deren Funkfunktion deaktiviert ist, senden regelmäßig Daten, um nach umliegenden WLAN-Netzen zu suchen – auch das Smartphone in der Hosentasche eines Einbrechers.
Während in den meisten Wohnungen keine Alarmanlagen installiert sind, besitzt fast jeder Haushalt einen WLAN-Router. Ziel von WACHMANN (WLAN-basierte Aufzeichnung von Charakteristiken tatortnaher Mobiler Endgeräte zur Alarmierung und Nachverfolgung von Eigentumskriminalität) ist es, WLAN-Router um die Möglichkeit einer "Alarmanlage" zu erweitern. Das Projekt folgt dem Ansatz, dass Router Mobilfunkgeräte von Tätern automatisch erfassen. Die Daten, mit denen das Handy nach Netzwerken sucht (Probe Requests), enthalten die MAC-Adresse des sendenden Gerätes, die als eindeutiger Identifikator des WLAN-Chips dient. Da diese MAC-Adresse fest im WLAN-Chip des Gerätes eingebettet ist und sich nicht ändert, ist es möglich, über die regelmäßig gesendeten Probe Requests einen unautorisierten Aufenthalt in einem Perimeter – also zum Beispiel einen Einbruch – zu detektieren.
Nicht jedes dem Netz unbekannte Gerät ist jedoch direkt Indiz für einen kriminellen Eindringling. Befindet sich der Wohnungsinhaber nicht im Perimeter, erkennt dies der Router. Geräte außerhalb des Perimeters sind zunächst unverdächtig. Die Nachbarin, die den Auftrag hat, die Blumen während der Abwesenheit des Inhabers zu gießen, wurde mit einer Zugangserlaubnis im Router autorisiert und ist dann unverdächtig, wenn sie sich im Perimeter aufhält. Erst ein nicht autorisiertes Gerät, das im Perimeter durch den WLAN-Router festgestellt wird, erregt Verdacht. Weiterhin sollen Router-Besitzer die Möglichkeit haben, einen zu überwachenden Bereich räumlich individuell festzulegen beziehungsweise einzugrenzen. Daran anknüpfend wären unterschiedlichste Alarmszenarien möglich, sobald der Router ein ihm unbekanntes WLAN-fähiges Device ausfindig macht: etwa die Benachrichtigung an das eigene Smartphone oder an die Polizei.
Knackpunkt Datenschutz
Wichtig ist zu vermeiden, dass der Router unbescholtene Bürger und Nachbarn mit erfasst. Darüber hinaus ist vorgesehen, im Verdachtsfall die Smartphone-Kennung des potenziellen Eindringlings pseudonymisiert zu speichern. Die letztendliche Zuordnung des Geräts darf nur erfolgen, wenn Datenschutzregeln erfüllt sind. Vor diesem juristischen Hintergrund stellt es deshalb eine besondere Herausforderung dar, datenschutzkonforme Maßnahmen zur Strafverfolgung zu erstellen beziehungsweise die Konformität zu gewährleisten. Im Rahmen des Projekts sollen Echtdaten keine Rolle spielen und keinerlei Bürger davon betroffen sein. Es werde ausschließlich durch die Abbildung von verschiedenen Szenarien gearbeitet. An dem zweijährigen Projekt arbeiten Forschende der Universität Bonn, die Polizeidirektion Osnabrück und das Karlsruher Institut für Technologie zusammen. Für das Vorhaben fließen binnen zwei Jahren rund 1,1 Millionen Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung an die drei beteiligten Projektpartner.
Während in den meisten Wohnungen keine Alarmanlagen installiert sind, besitzt fast jeder Haushalt einen WLAN-Router. Ziel von WACHMANN (WLAN-basierte Aufzeichnung von Charakteristiken tatortnaher Mobiler Endgeräte zur Alarmierung und Nachverfolgung von Eigentumskriminalität) ist es, WLAN-Router um die Möglichkeit einer "Alarmanlage" zu erweitern. Das Projekt folgt dem Ansatz, dass Router Mobilfunkgeräte von Tätern automatisch erfassen. Die Daten, mit denen das Handy nach Netzwerken sucht (Probe Requests), enthalten die MAC-Adresse des sendenden Gerätes, die als eindeutiger Identifikator des WLAN-Chips dient. Da diese MAC-Adresse fest im WLAN-Chip des Gerätes eingebettet ist und sich nicht ändert, ist es möglich, über die regelmäßig gesendeten Probe Requests einen unautorisierten Aufenthalt in einem Perimeter – also zum Beispiel einen Einbruch – zu detektieren.
Nicht jedes dem Netz unbekannte Gerät ist jedoch direkt Indiz für einen kriminellen Eindringling. Befindet sich der Wohnungsinhaber nicht im Perimeter, erkennt dies der Router. Geräte außerhalb des Perimeters sind zunächst unverdächtig. Die Nachbarin, die den Auftrag hat, die Blumen während der Abwesenheit des Inhabers zu gießen, wurde mit einer Zugangserlaubnis im Router autorisiert und ist dann unverdächtig, wenn sie sich im Perimeter aufhält. Erst ein nicht autorisiertes Gerät, das im Perimeter durch den WLAN-Router festgestellt wird, erregt Verdacht. Weiterhin sollen Router-Besitzer die Möglichkeit haben, einen zu überwachenden Bereich räumlich individuell festzulegen beziehungsweise einzugrenzen. Daran anknüpfend wären unterschiedlichste Alarmszenarien möglich, sobald der Router ein ihm unbekanntes WLAN-fähiges Device ausfindig macht: etwa die Benachrichtigung an das eigene Smartphone oder an die Polizei.
Knackpunkt Datenschutz
Wichtig ist zu vermeiden, dass der Router unbescholtene Bürger und Nachbarn mit erfasst. Darüber hinaus ist vorgesehen, im Verdachtsfall die Smartphone-Kennung des potenziellen Eindringlings pseudonymisiert zu speichern. Die letztendliche Zuordnung des Geräts darf nur erfolgen, wenn Datenschutzregeln erfüllt sind. Vor diesem juristischen Hintergrund stellt es deshalb eine besondere Herausforderung dar, datenschutzkonforme Maßnahmen zur Strafverfolgung zu erstellen beziehungsweise die Konformität zu gewährleisten. Im Rahmen des Projekts sollen Echtdaten keine Rolle spielen und keinerlei Bürger davon betroffen sein. Es werde ausschließlich durch die Abbildung von verschiedenen Szenarien gearbeitet. An dem zweijährigen Projekt arbeiten Forschende der Universität Bonn, die Polizeidirektion Osnabrück und das Karlsruher Institut für Technologie zusammen. Für das Vorhaben fließen binnen zwei Jahren rund 1,1 Millionen Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung an die drei beteiligten Projektpartner.