Kaum etwas wandelt sich so schnell wie die IT-Welt. Immer neue Anwendungen, aber auch Anforderungen sowohl seitens der Mitarbeiter als auch der Kunden führen dazu, dass vorhandene und noch funktionsfähige IT-Ausstattung ersetzt werden muss. Gedanken darüber, was nach der Entsorgung der ausrangierten Geräte mit dem anfallenden Elektroschrott passiert, machen sich dabei die wenigsten. Wie Sie IT richtig entsorgen, welche neuen Regularien dabei auf Sie zukommen und wie sich Elektroschrott gerade in kleineren Unternehmen von vornherein vermeiden lässt, zeigt dieser Beitrag.
IT gehört zur unverzichtbaren Ausrüstung aller Organisationen und Unternehmen. Nicht immer arbeitet aber dort ein ganzes Rechenzentrum, doch mit ein paar PCs, Laptops und Smartphones allein ist es nur noch selten getan. In der Regel gibt es Server, vielfältige Speichersysteme, Vernetzungsgeräte wie Access Points, Switche oder Router, Drucker und digitale Überwachungskameras. Dazu kommen gelegentlich 3D-Drucker und weiteres Spezial-equipment. Alle Geräte haben in der Regel bei allen Unterschieden eine große Gemeinsamkeit: sie verschleißen oder veralten und müssen erneuert werden. Drei Jahre Nutzung sind die Regel, fünf gelten schon als viel, und wer Systeme verwendet, die noch mehr Jahre auf dem Buckel haben, gilt bereits als IT-Muffel mit Hang zu veralteten Technologien.
Nicht immer ist allerdings der Anwender allein Motor des zügigen Hardwarewechsels. Vielmehr ist auch den Herstellern daran gelegen, ihre neue Technik in den Markt zu bringen. Die Entwicklung schreitet rasant voran, immer neue, leistungsfähigere Bauelemente und Technologien entstehen. Das wichtigste Argument der Befürworter schneller Technologiewechsel: Wer zu lange beim Alten bleibt, verpasst den Zug und verbraucht auch mehr Energie als nötig. Um diese Ansicht durchzusetzen, zwingen häufig schon die Wartungsvertragskonditionen der Hersteller oder die Software dazu, alte Systeme auszutauschen. Denn viele Unternehmen bieten schlicht keine längeren Verträge als drei Jahre an und wenn, dann nur zu horrenden Mehrkosten. Oder aber die Updates dringend benötigter Software sehen irgendwann so viel mehr Funktionalität vor, dass nur neue, natürlich immer leistungsfähigere Hardware imstande ist, damit umzugehen.
Doch aus der Perspektive des schnellen Auswechselns werden einige Dinge zu wenig berücksichtigt. So gibt es hinsichtlich des ökologischen Fußabdrucks von IT-Produkten – also alle damit zusammenhängenden Umwelt- und Klimaauswirkungen von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung – sehr unterschiedliche Betrachtungsweisen. Die IT-Hersteller werden selbstverständlich nicht müde zu betonen, dass die Neuanschaffung eines IT-Systems sich nach den üblichen Fristen schon allein wegen dessen größerer Effizienz auch aus Umweltsicht empfehle. Die Frage ist nur, ob diese Effizienz immer und überall nötig ist. Einfache Textverarbeitung ließ sich mit den Systemen von vor 20 Jahren genauso gut abwickeln wie heute, und viele der unglaublichen Funktionsmengen liegen auf vielen Systemen schlicht brach, weil sie keiner braucht.
IT gehört zur unverzichtbaren Ausrüstung aller Organisationen und Unternehmen. Nicht immer arbeitet aber dort ein ganzes Rechenzentrum, doch mit ein paar PCs, Laptops und Smartphones allein ist es nur noch selten getan. In der Regel gibt es Server, vielfältige Speichersysteme, Vernetzungsgeräte wie Access Points, Switche oder Router, Drucker und digitale Überwachungskameras. Dazu kommen gelegentlich 3D-Drucker und weiteres Spezial-equipment. Alle Geräte haben in der Regel bei allen Unterschieden eine große Gemeinsamkeit: sie verschleißen oder veralten und müssen erneuert werden. Drei Jahre Nutzung sind die Regel, fünf gelten schon als viel, und wer Systeme verwendet, die noch mehr Jahre auf dem Buckel haben, gilt bereits als IT-Muffel mit Hang zu veralteten Technologien.
Nicht immer ist allerdings der Anwender allein Motor des zügigen Hardwarewechsels. Vielmehr ist auch den Herstellern daran gelegen, ihre neue Technik in den Markt zu bringen. Die Entwicklung schreitet rasant voran, immer neue, leistungsfähigere Bauelemente und Technologien entstehen. Das wichtigste Argument der Befürworter schneller Technologiewechsel: Wer zu lange beim Alten bleibt, verpasst den Zug und verbraucht auch mehr Energie als nötig. Um diese Ansicht durchzusetzen, zwingen häufig schon die Wartungsvertragskonditionen der Hersteller oder die Software dazu, alte Systeme auszutauschen. Denn viele Unternehmen bieten schlicht keine längeren Verträge als drei Jahre an und wenn, dann nur zu horrenden Mehrkosten. Oder aber die Updates dringend benötigter Software sehen irgendwann so viel mehr Funktionalität vor, dass nur neue, natürlich immer leistungsfähigere Hardware imstande ist, damit umzugehen.
Doch aus der Perspektive des schnellen Auswechselns werden einige Dinge zu wenig berücksichtigt. So gibt es hinsichtlich des ökologischen Fußabdrucks von IT-Produkten – also alle damit zusammenhängenden Umwelt- und Klimaauswirkungen von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung – sehr unterschiedliche Betrachtungsweisen. Die IT-Hersteller werden selbstverständlich nicht müde zu betonen, dass die Neuanschaffung eines IT-Systems sich nach den üblichen Fristen schon allein wegen dessen größerer Effizienz auch aus Umweltsicht empfehle. Die Frage ist nur, ob diese Effizienz immer und überall nötig ist. Einfache Textverarbeitung ließ sich mit den Systemen von vor 20 Jahren genauso gut abwickeln wie heute, und viele der unglaublichen Funktionsmengen liegen auf vielen Systemen schlicht brach, weil sie keiner braucht.
Gesamtrechnung aufmachen
Die Umweltverbände und zum Teil auch die Wissenschaft halten deshalb dagegen. Ihre These: Die Erzeugungsphase wird systematisch unterbewertet, weshalb dem Energieverbrauch eine zu hohe Bedeutung beigemessen werde. Das wiederum lege längere Nutzungsphasen nahe, wenn mehr ökologische Vernunft gefordert ist. Vollkommen unbestritten sind jedoch die Abfallberge, die durch die schnelle Vernutzung von Elektronik entstehen. Die Elektroschrotthalden sind gewaltig und wachsen stetig weiter. Nach Daten von Destatis wurden 2018 in Deutschland 853.100 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte angenommen, von denen 729.000 Tonnen und damit 85,6 Prozent wiederverwertet oder hierfür vorbereitet wurden. Der Anteil der ITK-Technik daran lag bei 14,7 Prozent oder 125.000 Tonnen.
Nach Daten von Eurostat aus dem Jahr 2020 gehörten in der EU rund 14,2 Prozent des gesamten Elektroschrotts zum IT-/TK-Schrott. Letzterer ist statistisch allerdings nicht in professionelle und Consumer-Appliances aufgeteilt. Weltweit fielen 2019 laut The Global E-Waste-Monitor 53,6 Millionen Tonnen Elektroschrott an, Tendenz weiter steigend. Die IT wird dabei nicht als Kategorie ausgewiesen. Das bedeutet letztlich auch gigantische Wertverluste. Denn viele der Funktionsmetalle kommen zwar in den Geräten und Bauelementen nur in geringen Mengen vor. Doch sie sind entweder rar oder erfordern sehr aufwendige Abbaumaßnahmen. Gleichzeitig können viele bislang nicht oder nur zu unzumutbaren Kosten wiederverwertet werden.
Bild 1: Elektronikschrott in einer Recyclingfirma in Goslar. Quelle: Volker Thies / Wikipedia
Entsorgungs- und Datenlöschpflicht
Unternehmen müssen ihre genutzten Geräte von einem professionellen Entsorger abholen lassen oder dort abfliefern. So bestimmt es bislang das Elektrogesetz (ElektroG). Für Firmen sind nämlich Wertstoffhöfe oder der Einzelhandel, wo private Nutzer ihre Geräte zurückgeben können, tabu. Das lassen sich die Entsorger bezahlen und viele dieser Unternehmen haben sich regional spezialisiert, einige arbeiten auch bundesweit.
Einfacher haben es Freiberufler oder Kleingewerbetreibende, die tatsächlich nur einen PC oder Drucker nutzen. Denn diesen können sie meist unbehelligt auf dem nächsten Wertstoffhof abgeben. Es steht ja nicht drauf, wofür das Gerät gebraucht wurde. Doch auch das kann leicht in die Hose gehen, denn egal wie groß: Das Anwenderunternehmen ist auf jeden Fall dafür zuständig, dass alle Daten auf den Geräten professionell gelöscht werden. Dafür reicht das normale Löschen im Datenverzeichnis nicht, sondern es empfiehlt sich eine professionelle Herangehensweise.
Das Mindeste ist die Nutzung eines für die sichere und endgültige Löschung von Daten auch in abgelegenen Systemwinkeln geeigneten Tools. Oder der Verantwortliche beauftragt gleich einen professionellen Dienstleister, der genau weiß, was er tut, und gegebenenfalls für sein Versagen auch haftet. Einen Leitfaden zum professionellen Datenlöschen hat der Branchenverband Bitkom veröffentlicht [1].
Einfach hat es, wer mit einem der ganz großen Hersteller respektive dessen Handeslrepräsentanten zusammenarbeitet. Denn mit diesen Unternehmen lässt sich unter Umständen von vornherein vereinbaren, dass die zuvor eingesetzte Hardware zurückgenommen wird – um meist durch die Geräte der aktuellen Generation ersetzt zu werden. Wenigstens um die Entsorgung muss sich das Anwenderunternehmen in diesem Fall nicht kümmern. Gerade in kleineren und mittelständischen Unternehmen dürfte es aber auch viele Infrastrukturen geben, die beispielsweise mit vom Reseller des Vertrauens zusammengebauten Servern arbeiten. Dass der mittelständische Systempartner bereit ist, Hardware zurückzunehmen, ist bisher jedenfalls nicht selbstverständlich.
Neue Gesetzeslage
Maßgeblich sind für Elektroschrott-Entsorgungsfragen auf europäischer Ebene die im August 2012 verabschiedete EU-Direktive WEEE (Waste of Electrical and Electronic Equipment) und in Deutschland das Elektroschrott-Gesetz. Die WEEE hatte einen Vorläufer aus dem Jahr 2002, der mit der neuen Richtlinie deutlich verschärft wurde. Dabei wurden die aktuellen Berichtsformate dafür erst 2019 verabschiedet. Die Mühlen Europas mahlen eben langsam – was leider die rasant fortschreitenden Prozesse hinsichtlich der Klimakatastrophe und der weltweiten Degradation der Umweltbedingungen unvorteilhaft konterkariert.
Deshalb hat sich die EU inzwischen im Rahmen ihres Green Deals eine Kreislaufwirtschafts-Strategie verordnet, die nun Schritt für Schritt umgesetzt wird. Das maßlose Nutzen wertvoller Rohstoffe und das sinnlose Verbrauchen von Energie für Produktionsprozesse schnell verschleißender Produkte soll aufhören. An ihre Stelle sollen länger nutzbare Produkte mit entsprechender Ersatzteilvorhaltung, reparaturfreundlichen Designs, mehreren Nutzungszyklen oder zumindest möglichst vollständiges und hochwertiges Recycling treten. Doch bis das alles funktioniert, dürfte es wohl noch dauern.
Immerhin: Weil auch die IT-Schrottberge schnellstmöglich weniger werden sollen, wurde nun als Reflex auf die Kreislaufwirtschafts-Bemühungen auf europäischer Ebene auch das deutsche Elektro(schrott)-Gesetz (ElektroG) jüngst verschärft und gilt ab Januar 2022 in einer neuen Version, kurz "ElektroG 3". Weil die Verantwortung für die kurzen Nutzungszyklen wohl zu Recht hauptsächlich bei den Herstellern zu vermuten ist, dreht das Gesetz den Spieß gegenüber der vorherigen Rechtslage kurzerhand um. Verantwortlich für die Entsorgung sind ab Januar 2022 diejenigen, die die Geräte in Deutschland auf den Markt bringen.
Bild 2: In der EU entfielen 2020 rund 15 Prozent Elektroschrott auf ITK-Geräte.
Rücknahme durch Anbieter
Das Gesetz schreibt für grundsätzlich jedes Unternehmen, das IT in Deutschland in Verkehr bringt, also verkauft, zweierlei vor: Erstens das Etablieren eines verantwortlichen Ansprechpartners vor Ort und zweitens den Aufbau eines Rücknahmesystems. Dafür sind auch die finanziellen und organisatorischen Mittel verpflichtend vorzuhalten. Das Konzept jedes Rücknahmesystems muss die Stiftung Elektro-Altgeräterecycling (EAR) prüfen und genehmigen. Das gilt auch für jede Art von Webshop oder Plattform, von der aus IT-Produkte an Unternehmen verkauft werden – also beispielsweise Onlinehändler, wo auch Profis gerne IT-Schnäppchen erstehen, ohne sich über deren Entsorgung allzuviele Gedanken zu machen. Drittens müssen alle Geräte, deren Hersteller diese Anforderungen erfüllen, entsprechend gekennzeichnet werden in Form eines durchgestrichenen Mülleimers. Bislang fand sich dieses Symbol nur auf B2C-Geräten. Und viertens soll ab Januar 2022 zumindest kein IT-System von Läden, Herstellern, Systemhäusern oder Onlineplattformen verkauft werden, das diese Anforderungen nicht erfüllt.
Hinzu kommen weitere Veränderungen für Wiederverkäufer, um mehr Recycling zu erzwingen. Diese Anpassungen wurden schon in der im September 2020 verabschiedeten Erweiterung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes kodifiziert. So dürfen intakte Elektro- und Elektronikgeräte vor oder nach Rücksendung an den Händler nicht durch eine Entsorgung dem Markt entzogen werden, sofern sie eventuell nach einer Instandsetzung oder Wiederaufbereitung noch benutzbar wären. Vertreiber müssen aber zukünftig auch Verzeichnisse über alle Retouren und deren Verbleib führen, wobei die genauen Prozesse und Kontrollmaßnahmen noch nicht feststehen.
Da Einzellösungen in diesem Fall nichts helfen, werden kurzerhand die bislang für den Bereich privat genutzter IT zuständigen Organisationen, namentlich die EAR, auf die professionelle IT und auf alle Anbieter von IT-Systemen, die in Deutschland verkaufen, ausgeweitet. Bei der EAR brach folglich in den vergangenen Monaten große Hektik aus, denn die vielen No-Name-Hardwareschmieden in Fernost, die Peripheriegeräte wie USB-Sticks herstellen, müssen sich bis Jahresende dort samt Recyclingkonzept registrieren, um auf dem Markt bleiben zu können.
Ausgenommen sind nur sogenannte "historische Altgeräte". Das sind einerseits Geräte, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, und andererseits Geräte, die vorher nicht in den Geltungsbereich des ElektroG fielen und ab 15. August 2008 in den Verkehr kamen.
Ziel sind anspruchsvolle Recyclingquoten, die sich je nach Produktgruppe des ElektroG im hohen zweistelligen Bereich bewegen. Dabei werden komplette oder teilweise Wiederverwertung und hochwertiges Recycling vorgezogen. Die reine Verwertung, bei der das Gerät geschreddert wird, Rohstoffe wenn möglich extrahiert und der Rest verbrannt wird, soll zur Randerscheinung mutieren.
Cloud anstatt lokaler IT
Es tut sich also was. Doch es gibt noch mehr Möglichkeiten, der unbefriedigenden Situation entgegenzutreten. Dazu gehören weniger individuelle Versuche, bei Herstellern oder Systempartnern auf eigene Faust längere Garantiezeiten, längere Vorhaltung von Ersatzteilen oder eine längere Wartungsperiode auszuhandeln. Andere Methoden versprechen mehr Erfolg.
Eine davon ist die Cloud. Gerade kleine Mitteständler sollten sich genau überlegen, wie viel IT sie wirklich inhouse brauchen. Denn oft fehlt es an Mitarbeitern, um die eigenen Ressourcen tatsächlich professionell zu betreiben. Eine Alternative sind Cloudservices statt umfangreicher Server- und Storage-Farmen, und diese kommen in gewissem Umfang bereits in nahezu allen Unternehmen zum Einsatz. Sie bieten mehrere Vorteile: Sie ersetzen Investitionen, die erhebliche Finanzmittel binden, durch flexible Nutzungsentgelte. Die IT wird dadurch nicht unbedingt billiger, aber ihre Auslegung orientiert sich eher am tatsächlichen Bedarf. Zudem erlauben es Cloudservices, einmal etwas auszuprobieren, dessen Infrastruktur für eine Anschaffung ins Blaue hinein viel zu teuer wäre. Wer den großen Providern nicht traut, findet auch viele lokale, auf die Bedürfnisse von Mittelständlern zugeschnittene Angebote.
Meist läuft es auf eine Infrastruktur aus Vor-Ort- und Cloudinfrastruktur hinaus. Wo Dienste aus der externen Wolke nicht erwünscht sind oder zu riskant erscheinen, beispielsweise weil betriebswichtige Daten im Haus bleiben sollen, kann vielleicht eine Vor-Ort-Lösung helfen, die vom jeweiligen Hersteller aufgestellt, gewartet und bei Bedarf ausgetauscht wird. Der Anwender betreibt eine solche Lösung wie ein eigenes System, hat also die Datenhoheit, muss die Systeme mit niemandem teilen. Auch bestimmt er, welche Anwendungen dort laufen, falls er nicht sowieso ein maßgeschneidertes Lösungspaket für einen bestimmten Zweck, etwa Datenanalyse, erwirbt. Allerdings zahlt er nur für die tatsächlich genutzten Ressourcen. In der Regel werden dafür Cloudtechnologien verwendet, sodass ein Zusammenspiel mit externen Clouds möglich ist. Es bleibt dann nur die Verantwortung für die Endgeräte auf den Schreibtischen, falls nicht auch diese als Service bezogen werden.
Verantwortlich für die Systemgesundheit, Updates et cetera ist in der Regel der Hersteller oder Dienstleister. Große Anbieter solcher Arrangements sind etwa HPE mit Greenlake oder Dell mit Apex. Derzeit ist der Markt für diese Erbringungsformen noch überschaubar, doch es ist durchaus möglich, dass IT in Zukunft immer öfter nach diesem Modell angeboten wird – viele Telefonanlagen gehörten schließlich auch nicht dem Unternehmen, das sie betrieb. Allerdings erfordert jedes hybride Modell auch eine sorgfältige Evaluierung, welche IT-Teile im Haus bleiben und welche aus der externen Cloud kommen sollen.
Auch gilt es zu vergleichen, ob sich in der Gesamtbetrachtung tatsächlich überzeugende Vorteile aus diesem Arrangement ergeben. Im Moment scheint es so, als ob vor allem größere Unternehmen diesen Ansatz wagen, während die klassische Hybrid Cloud inzwischen zur Standard-infrastruktur avanciert ist.
Grüner kaufen
Wer weiterhin klassisch IT einkaufen möchte, sollte ab dem kommenden Jahr auf die gesetzeskonforme Kennzeichnung (durchgestrichener Mülleimer) und Hinweise zur Rücknahme achten. Anbieter, die eine solche nicht mitliefern, verhalten sich gesetzeswidrig und deren Produkte sollten in einer professionellen Infrastruktur nicht mehr zum Einsatz kommen – auch dann nicht, wenn sie etwas weniger kosten. Eine Möglichkeit, Geld zu sparen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen, bietet Reused- beziehungsweise Refurbished-Hardware. Wer Geräten ein zweites Leben schenkt, spart automatisch Ressourcen, ohne unbedingt an Funktionalität oder Leistung einzubüßen. Tatsächlich ist wohl kaum an allen Punkten der Infrastruktur die Topleistung der gerade aktuellen Modelle nötig, auch wenn Hersteller das nur allzu gern suggerieren.
Große Anbieter haben auf Nachfrage nach dem ersten Nutzungszyklus zurückgenommene, professionell aufgearbeitete und voll leistungsfähige Systeme unterschiedlichster Kategorien samt Garantie im Portfolio. Daneben gibt es Firmen, die sich auf die Aufarbeitung und Wiedervermarktung von Hardware spezialisiert haben. Sie sind durch die Eingabe von Stichworten wie "Reused Hardware" oder "Refurbished Hardware" online zu finden. Drei Beispiele sind Compuritas, ReUsed-IT und ESM Computer.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, Produkte mit umweltsensitiven Zertifizierungen zu bevorzugen und nach solchen Zertifizierungen gezielt zu fragen. Beispiele dafür sind "TCO Certified", wonach heute auch Server und anderes Unternehmensequipment geprüft werden, oder der noch recht junge "Blaue Engel" für Software, der zum Beispiel erheblich mehr Rückwärtskompatibilität von Softwareprodukten verlangt, als heute standardmäßig üblich ist. Das bedeutet: Geräte müssen nicht mehr ausgetauscht werden, weil eine neue Softwareversion mit der technischen Ausstattung nicht mehr zurechtkommt. Auch der Blaue Engel für Rechenzentren ist ein solcher Versuch, der allerdings in der Branche bislang wenig Widerhall gefunden hat. Danach zertifizierte Rechenzentren, die zumindest dafür sorgen, dass extern bezogene IT-Leistung so umweltfreundlich wie möglich erbracht wird, sind rar.
Sinnvoll ist es zudem, zu evaluieren, ob sich ältere Systeme nicht für weniger kritische Aufgaben im eigenen Haus verwenden lassen, anstatt sie auszumustern und zwecks Recycling oder externer Weiternutzung zurückzugeben.
Ganz allgemein sind Produkte mit flexiblen Erweiterungsmöglichkeiten, offenen Technologien und modularen Strukturen zu bevorzugen. Sinnvoll ist beispielsweise, wenn sich Komponenten, die verschleißanfällig sind oder gern die Kapazitätsgrenzen erreichen, durch aktuellere austauschen lassen, ohne gleich das Gehäuse mit zu wechseln. So lassen sich Geld und Ressourcen sparen sowie Überkapazitäten vermeiden. Außerdem ermöglichen Standard-Technologien eher das Auswechseln defekter Teile als exotische Produkte. Vom Herumbasteln an professioneller IT zwecks Lebensverlängerung ist außerhalb des vom Hersteller vorgegebenen Rahmens wegen der oft rigiden Garantiebestimmungen eher abzuraten, es sei denn, die Garantiefrist ist ohnehin abgelaufen oder spielt aus irgendwelchen Gründen keine Rolle.
Dass die Branche langsam die Zeichen der Zeit erkennt, zeigt auch die OCP (Open Compute Platform). Die Initiative stammt von den großen Onlinediensten. Sie sind mit der Technologie bestehender Hardwareplattformen unzufrieden, da sie nicht den Anforderungen ihrer riesigen und hochflexiblen Rechenzentren entsprechen. Gleichzeitig stehen diese Firmen unter anderem wegen der hohen Energie- und Materialverbräuche ihrer Data Center unter Beschuss. Sie haben sich deshalb ehrgeizige Umweltziele gesetzt: Viele wollen schon in wenigen Jahren komplett kohlendioxidfrei wirtschaften oder postulieren wie Microsoft sogar, jedes ihrer Rechenzentren solle einen positiven Umweltnutzen nachweisen.
Daher formuliert die OCP zunehmend eigene Standards beispielsweise für Server, Storage, Kühlung, Steckverbinder oder Modularität. Da in den großen Rechenzentren von Unternehmen wie Facebook (jetzt Meta), Amazon und anderen sehr leistungsfähige Systeme gefragt sind, ist es durchaus eine Option, diese Lösungen später im klassischen kommerziellen Umfeld einzusetzen, wo entsprechende Höchstleistung selten benötigt wird. Allerdings passen die Geräte meist nicht ohne Weiteres in klassische 19-Zoll-Schränke.
Das Startup ITRenew mit Firmenadresse in den USA bemüht sich, durchaus im Einklang mit der OCP, um die Weitervermarktung ausrangierter OCP-Hardware und entwickelt neuartige Kreislaufwirtschafts- und Effizienzmodelle für IT. In Deutschland arbeitet beispielsweise Cloud&Heat mit ITRenew zusammen.
Fazit
Die Zeit, in der die IT-Nutzungskreisläufe sich immer schneller drehten, scheint sich zumindest mittelfristig dem Ende zuzuneigen. Dafür ist die immer mehr Menschen dämmernde Einsicht verantwortlich, dass die Ressourcen des Planeten Erde endlich sind. Sie wird von den politischen Entscheidungsinstanzen zu langsam, aber immerhin in Gesetzgebung und Regulierung umgesetzt. Ein Beispiel dafür ist das neue ElektroG 3, das die Verantwortung für die Entsorgung von professionell genutzter IT ab 2022 eindeutig bei dem verortet, der sie verkauft.
Wer selbst mehr tun möchte, als auf die Regulierung zu warten, hat begrenzte Möglichkeiten. Dazu gehören die Verwendung von Cloudservices zuverlässiger und umweltsensibler Anbieter, um eigene Infrastruktur partiell zu ersetzen, die Nutzung von Produkten mit zuverlässigen Umweltlabels sowie Hardware im zweiten oder dritten Nutzungszyklus und nicht zuletzt die Einsicht, dass nicht jede Aufgabe hochleistungsfähige Hardware braucht.