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2025

07

2025-06-29T12:00:00

Hybrid Cloud

EDITORIAL

003

Editorial

Haftung-not-a-Service

Vorwort zur Ausgabe

Redaktion IT-Administrator

Veröffentlicht in Ausgabe 07/2025 - EDITORIAL

Derzeit sind rund zehn Prozent aller Unternehmen dabei, ihre Workloads komplett aus der Cloud zurück in heimische IT-Gefilde zu holen. Neben diesen Vollverweigerern gibt es einen noch größeren Trend, bei dem IT-Verantwortliche bestrebt sind, zumindest Teile der genutzten Public-Cloud-Dienste wieder on-premises zu betreiben. Die hybride Cloud, mit der sich der Schwerpunkt dieser Ausgabe ausführlich beschäftigt, ist demnach ziemlich angesagt. Kosten, Performance, Sicherheit und Compliance nennen Experten als größte Treiber hinter diesem Umdenken.
Dabei zieht Compliance naturgemäß den Begriff Haftung hinter sich her und die Regulierung der Cloud etwa durch die DSGVO hängt somit wie ein Damoklesschwert über den Köpfen von Admins. Doch der Begriff Haftung spielt mit einer weiteren, kaum beachteten Nuance aus einer ganz anderen Richtung in den Cloudbetrieb. Unser Link-Code p7s21 führt zu einem PDF mit den AGB des Gesamtverbandes der Versicherungen in Deutschland. Das Dokument hat es in sich.
So lautet Punkt A1-2.2: "Bedient sich der Versicherungsnehmer eines externen Dienstleisters, besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die infolge des Ausfalls, der Unterbrechung oder Störung der Dienstleistung entstehen, soweit sie zu einer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der elektronischen Daten oder informationsverarbeitenden Systeme des Versicherungsnehmers führen." Wenn Sie diesen Satz nun noch einmal lesen und sich dabei vor Augen führen, dass ein "externer Dienstleister" in diesem Fall ein Cloudanbieter sein kann, sollten Sie vielleicht Ihren Firmenanwalt bitten, einmal die entsprechenden Policen zu checken. Denn wenn Ihre IT-Versicherung diesen AGB entspricht, haftet niemand dafür, wenn Azure oder AWS ausfallen.
Derzeit sind rund zehn Prozent aller Unternehmen dabei, ihre Workloads komplett aus der Cloud zurück in heimische IT-Gefilde zu holen. Neben diesen Vollverweigerern gibt es einen noch größeren Trend, bei dem IT-Verantwortliche bestrebt sind, zumindest Teile der genutzten Public-Cloud-Dienste wieder on-premises zu betreiben. Die hybride Cloud, mit der sich der Schwerpunkt dieser Ausgabe ausführlich beschäftigt, ist demnach ziemlich angesagt. Kosten, Performance, Sicherheit und Compliance nennen Experten als größte Treiber hinter diesem Umdenken.
Dabei zieht Compliance naturgemäß den Begriff Haftung hinter sich her und die Regulierung der Cloud etwa durch die DSGVO hängt somit wie ein Damoklesschwert über den Köpfen von Admins. Doch der Begriff Haftung spielt mit einer weiteren, kaum beachteten Nuance aus einer ganz anderen Richtung in den Cloudbetrieb. Unser Link-Code p7s21 führt zu einem PDF mit den AGB des Gesamtverbandes der Versicherungen in Deutschland. Das Dokument hat es in sich.
So lautet Punkt A1-2.2: "Bedient sich der Versicherungsnehmer eines externen Dienstleisters, besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die infolge des Ausfalls, der Unterbrechung oder Störung der Dienstleistung entstehen, soweit sie zu einer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der elektronischen Daten oder informationsverarbeitenden Systeme des Versicherungsnehmers führen." Wenn Sie diesen Satz nun noch einmal lesen und sich dabei vor Augen führen, dass ein "externer Dienstleister" in diesem Fall ein Cloudanbieter sein kann, sollten Sie vielleicht Ihren Firmenanwalt bitten, einmal die entsprechenden Policen zu checken. Denn wenn Ihre IT-Versicherung diesen AGB entspricht, haftet niemand dafür, wenn Azure oder AWS ausfallen.
Unsere Redaktion hat monatelang versucht, Ihnen hierzu hilfreichere Informationen zusammenzutragen, doch kein einziger Versicherer in Deutschland sah die Notwendigkeit, auf unsere entsprechenden Anfragen zu antworten. Konkret hingegen wird diese Ausgabe beispielweise beim cleveren Clouddienst enclaive, den wir ab Seite 19 im Test vorstellen. Diese deutsche Technologie sorgt dafür, dass sich zumindest die Gefahr der Haftung in Sachen Compliance deutlich reduziert. Daneben beleuchten wir in unserem Schwerpunkt ab Seite 62 die Cloudsicherheit über Zero Trust in Entra ID, zeigen was der Wire-shark-Ableger Stratoshark an cloudspezifischen Leistungsdaten ermittelt (Seite 83) und untersuchen ab Seite 86 hybride Backupstrategien.
Viel Vergnügen beim Lesen wünscht
John Pardey
Chefredakteur